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Gemeinsame Umfrage von CMG-AE und VAT zur neuen DIN 18220

Am 23. November wurde seitens der CMG/aggfa und dem VAT (Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber) eine Umfrage zur neuen DIN 18220 gestartet. Die Umfrage dient zur Ermittlung, welche Relevanz eine Einführung der Norm in Österreich für alle Beteiligten hätte und wie man dieser Thematik gegenübersteht.

Die DIN 18220 ist seit Juli 2023 in Deutschland in Kraft und regelt Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze. Weiters werden klare Einsatz- und Ausführungsbedingungen für die alternativen Legemethoden festgelegt und einzuhaltende Mindestabstände definiert.

Darüber hinaus konzentriert sie sich nicht nur auf die technischen Spezifikationen des Tiefbaus, sondern bringt klare Regeln für den Bau und allen damit verbundenen Tätigkeiten wie Bestandsermittlung, Berücksichtigung vorhandener Leitungsinfrastrukturen, Planungs-, Antrags- und Bauphase, Wiederherstellung der Verkehrsflächenbefestigung und Dokumentation. Sie definiert die verschiedenen Legemethoden und beschreibt, unter welchen Bedingungen sie Anwendung finden.

Was bewirkt diese Norm?

Die Normierung bewirkt durch Detailvorgaben Klarheit und Rechtssicherheit für alle am Glasfaserausbau Beteiligten.

Die praktische Anwendung dieser Norm führt zu kürzeren Bauzeiten und niedrigeren Baukosten.

Verbindlichkeit in Deutschland:

Als anerkannte Regel der Technik gemäß § 126 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist sie ab Zeitpunkt der Veröffentlichung von allen Beteiligten einheitlich anzuwenden.

Mehr Details dazu:

-) Presseaussendung in “A4 Das DIN-Magazin

-) Hintergrundinformationen der Presseaussendung als PDF-Downlaod

Wo und wie kann man die Norm erhalten?

Die DIN 18220 kann

-) beim Verlag Beuth als pdf-Download um 135,80 EUR oder

-) bei Austrian Standards um 127,21 EUR

käuflich erworben werden.

Die Teilnahme an der Umfrage war bis 8. Dezember 2023 möglich. Das Ergebnis dient als Basis für die weitere Vorgangsweise und wird bei der 63. Sitzung der aggfa gemeinsam mit dem VAT am 31.1.2024 besprochen. 

 

 

Wir danken allen Beteiligten für Ihre Mithilfe.

 

Liebe Grüße,

DI Heinz Pabisch
Leiter Themenpanel aggfa