Wir blicken einem ereignisreichen Jahr 2024 entgegen und wünschen Ihnen und Ihrer Familie frohe Festtage:

Am 23. November wurde seitens der CMG/aggfa und dem VAT (Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber) eine Umfrage zur neuen DIN 18220 gestartet. Die Umfrage dient zur Ermittlung, welche Relevanz eine Einführung der Norm in Österreich für alle Beteiligten hätte und wie man dieser Thematik gegenübersteht.

Die DIN 18220 ist seit Juli 2023 in Deutschland in Kraft und regelt Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze. Weiters werden klare Einsatz- und Ausführungsbedingungen für die alternativen Legemethoden festgelegt und einzuhaltende Mindestabstände definiert.

Darüber hinaus konzentriert sie sich nicht nur auf die technischen Spezifikationen des Tiefbaus, sondern bringt klare Regeln für den Bau und allen damit verbundenen Tätigkeiten wie Bestandsermittlung, Berücksichtigung vorhandener Leitungsinfrastrukturen, Planungs-, Antrags- und Bauphase, Wiederherstellung der Verkehrsflächenbefestigung und Dokumentation. Sie definiert die verschiedenen Legemethoden und beschreibt, unter welchen Bedingungen sie Anwendung finden.

Was bewirkt diese Norm?

Die Normierung bewirkt durch Detailvorgaben Klarheit und Rechtssicherheit für alle am Glasfaserausbau Beteiligten.

Die praktische Anwendung dieser Norm führt zu kürzeren Bauzeiten und niedrigeren Baukosten.

Verbindlichkeit in Deutschland:

Als anerkannte Regel der Technik gemäß § 126 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist sie ab Zeitpunkt der Veröffentlichung von allen Beteiligten einheitlich anzuwenden.

Mehr Details dazu:

-) Presseaussendung in “A4 Das DIN-Magazin

-) Hintergrundinformationen der Presseaussendung als PDF-Downlaod

Wo und wie kann man die Norm erhalten?

Die DIN 18220 kann

-) beim Verlag Beuth als pdf-Download um 135,80 EUR oder

-) bei Austrian Standards um 127,21 EUR

käuflich erworben werden.

Die Teilnahme an der Umfrage war bis 8. Dezember 2023 möglich. Das Ergebnis dient als Basis für die weitere Vorgangsweise und wird bei der 63. Sitzung der aggfa gemeinsam mit dem VAT am 31.1.2024 besprochen. 

 

 

Wir danken allen Beteiligten für Ihre Mithilfe.

 

Liebe Grüße,

DI Heinz Pabisch
Leiter Themenpanel aggfa

Das Webinar zu “Cyberkriminalität” fand großes Interesse – 5 Experten berichteten über ihre Erfahrungen und Strategien:

“FTTH – und weiter?” – unsere aggfa Tagung zur Verwertung und Finanzierung von Glasfasernetzen fand am 3. Oktober 2023 im EVN Forum in Maria Enzersdorf statt:

Bei der aggfa Exkursion OÖ gewann man einen Einblick wie kleinere, regionale FTTH-Unternehmen ihren Beitrag zum Glasfaserausbau in Österreich leisten, mit welchem Geschäftsmodell sie Erfolg haben und wie sie ihr Geschäft finanzieren:

Unter dem Motto „Anwendungen neu gedacht – (De-)Regulierung – Virtualisierung – Resilienz” fand am 25. Mai 2023 in der Wirtschaftskammer Österreich in Wien die aggfa Business Creation statt:

Am 16. Mai wurde die Stellungnahme der CMG/aggfa zum EU-Vorschlag über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Gigabit-Netzen (Gigabit Infrastructure Act – GIA), das Nachfolgedokument zur Broadband Cost Reduction Directive – BCRD, nach Brüssel hochgeladen:

Die Bedeutung von Mitbenutzen vorhandener Infrastrukturen und das Mitverlegen bei Bauvorhaben andere Netzbetreiber als Maßnahmen zur Kostenreduktion waren uns seit Jahren wichtig, und die bisherigen Breitband Richtlinien zur Kostenreduktion von Breitband-Bauvorhaben (BCRD) haben wesentlich das Bewusstsein der Netzbetreiber für die sehr notwendige Kooperationsbereitschaft gestärkt.

Der vorliegende Vorschlag der EU zum Gigabit Infrastructure Act (GIA) ist die konsequente Weiterverfolgung der Breitband Kostensenkungsrichtline und der so notwendigen Maßnahmen zur Reduzierung der Baukosten für einen wirtschaftlichen und beschleunigten Ausbau der Glasfasernetze.

In den GIA begleitenden Dokumenten wird sehr ausführlich analysiert, warum die BCRD bisher nicht die erwarteten Effekte erzielte und wie verschieden, an Umfang und Qualität, die Mitgliedstaaten die Richtlinie umgesetzt haben. Es wird argumentiert, dass eine verbesserte Neuausgabe der Richtlinie wieder die Gefahr in sich birgt, nicht konsequent, mit Ver-zögerungen und zu verschiedenen Zeitpunkten national umgesetzt zu werden.

Das führte zu der Entscheidung, anstelle einer Richtlinie eine Verordnung vorzuschlagen.

Obwohl die Gründe dafür logisch nachvollziehbar sind, haben wir dagegen starke Bedenken. Die Mitgliedstaaten unterscheiden sich bei den Glasfasernetzen in vielerlei Hinsicht sehr stark. Die Versorgung mit Glasfasernetzen hängt nicht nur von einer effizienten Umsetzung der Kostensenkungsrichtlinie ab, sondern auch stark vom Telekommunikationsmarkt und seiner Breitbandversorgung, von der Qualität und Leistungsfähigkeit der Kabel-, Kupfer- und Mobilnetze, von der Strategie der Incumbents, von der Förder-Strategie und, last not least, vom politischen Willen ab. Das heißt, dass der Erfolg der BCRD nicht allein von der Qualität und Geschwindigkeit seiner nationalen Umsetzung, sondern von vielen anderen landesspezifischen Randbedingungen abhängt, und daran wird eine Umwandlung der Richtlinie in eine Direktive wenig ändern.

Der vorliegende Vorschlag, so glauben wir, wird als Richtlinie erfolgreicher sein als eine Direktive. Das vorliegende sehr gute Dokument sollte mit seiner Qualität als Richtlinie überzeugen und nicht als Druckmittel empfunden werden. Es zeichnet sich gegenüber der BCRD durch eine bessere Strukturierung, verständlichere Formulierung und Lesbarkeit aus.

Bei der Begutachtung des GIA haben wir einen besonderen Schwerpunkt auf das auch in Österreich immer stärker auftretende Problem von unfairen Überbauungen gelegt.

In der Beilage finden Sie unsere weitern detaillierten Stellungnahmen.

 

Zur CMG Stellungnahme:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12463-Hochgeschwindigkeits-Breitbanddienste-in-der-EU-Uberprufung-der-Vorschriften/F3418609_de

 

Zum Einsehen aller Rückmeldungen:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12463-Hochgeschwindigkeits-Breitbanddienste-in-der-EU-Uberprufung-der-Vorschriften/feedback_de?p_id=31879640

 

Wir danken allen Beteiligten für Ihre Mithilfe.

 

Liebe Grüße,

DI Heinz Pabisch
Leiter Themenpanel AGGFA

CMG Breitband-Pionier Heinz Pabisch gewinnt wichtige Auszeichnung für den Aufbau grundlegender Infrastrukturen der Digitalisierung:

„Smart Factories at ITs best – Erfahrungsberichte aus der Industrie 4.0“

Das Internet der Dinge (IoT) ist ein spannender Forschungsbereich, dem wir uns bei unserer zweiten Auflage von OT meets IT am 21. Juni im ITSV Wien & online widmen möchten. Thema diesmal: „Smart Factories at ITs best – Erfahrungsberichte aus der Industrie 4.0“.

CALL FOR PAPERS

Sie sind Maschinen- und Anlagenbauer oder Anbieter zur Umsetzung von

IoT-Speziallösungen?

Dann möchten wir Sie sehr herzlich einladen, Ihre Erfahrungen, Problemstellungen und Lösungen im Rahmen dieser Tagung zu präsentieren!

Länge der Vorträge: 60 Minuten

 

Bitte reichen Sie Ihren Vorschlag in Form eines kurzen Überblicks

bis zum 8. Mai 2023 an susanne.szabo@exacon.at ein.

 

OT meets IT „Smart Factories at ITs best – Erfahrungsberichte aus der Industrie 4.0“ will innovative Ideen und Trends fördern. Anhand von Best Practices wird den TeilnehmerInnen gezeigt, wie man im Industriesektor neue Wege gehen kann. Die Vorträge sollen Praxiserfahrungen, Forschungsergebnisse und neue Möglichkeiten zeigen sowie die Gelegenheit bieten digitale Plattformen und Technologien kennen zu lernen.

 

Ich freue mich auf Ihre Einreichungen und eine spannende Tagung mit wertvollen Erfahrungen, Ideen und Lösungen aus Ihrer Praxis!

 

Mit lieben Grüßen,

Klaus Jaritz
President CMG-AE

 

Bereits 2021 hatten wir uns an der damaligen Konsultation beteiligt und auch dieses Mal war es uns wieder ein großes Anliegen eine Stellungnahme zum Entwurf der ZIB-Verordnung 2023 (ZIB – Geografische Erhebungen zur Breitbandversorgung) an die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) zu übermitteln.

Durch die stark ansteigende und stetige Versorgung dieser Datenbank bei der RTR bekommen die darin enthaltenden Daten einen immensen Stellenwert wenn es um die Breitbandverfügbarkeit sowie den -ausbau geht. Die Daten sind die Basis des Breitbandatlas, der die Möglichkeit bietet, Angaben der Infrastrukturanbieter zur Verfügbarkeit von festen und mobilen Breitbandnetzen öffentlich einzusehen.

Daher legten wir bei unserer Begutachtung besonderen Fokus auf den Vorschlag, ein Maximum an Daten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch diesmal war es uns, der Action Group Gigabit Access – AGGFA – von CMG-AE (https://www.cmg-ae.at/) ein Anliegen, an dieser zweiten öffentlichen Konsultation der ZIB-V teilzunehmen.

Seit die Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes zur Einmeldung ihrer Daten verpflichtet sind, ist eine merkliche Verbesserung des Breitbandatlasses zu beobachten. Die Wichtigkeit des Breitbandatlasses und seine immer mehr steigende Bedeutung brauchen wir hier nicht besonders betonen, sie sind außer Zweifel anerkannt.

Daher haben wir bei der Begutachtung unseren Fokus mehr auf die Auswirkungen der ZIB-V auf den Breitbandatlas gelegt.

Im vorliegenden Entwurf stechen wesentliche Verbesserungen hervor: Durch die Erweiterung der Meldepflichtigen auf die Anbieter von Kommunikationsdiensten ist eine zusätzliche Qualitätssteigerung des Breitbandatlasses zu erwarten. Ebenfalls neu ist die Festlegung des Zeitraumes für die Vorausschau auf drei Jahre.

Allerdings kann die Meldung der Plandaten auch mit Nachteilen verbunden sein. So eine Meldung blockiert das betroffene Gebiet für Förderungen. Wenn die geplante Realisierung nicht erfolgt oder wesentlich verzögert wird bleibt das Gebiet ohne Versorgung. Mit dem Erhebungsmerkmal Plandaten sind daher begleitende Kontrollen und Tätigkeiten verbunden. Es ist als mindeste Maßnahme unabdinglich notwendig, dass der neben der rigorosen Überwachung der gemeldeten Termine der Meldepflichtige zur Termineinhaltung genötigt wird und bei weiterer Nichteinhaltung eine Information an die für die Förderkarte zuständige Stelle erfolgt, damit das Gebiet wieder als förderbar erklärt wird. Ein solches Monitoring sollte – wir nehmen an am besten von der RTR – offiziell eingeführt und in der ZIB-V verankert werden.

Die zu berücksichtigen Erhebungsmerkmale sind bereits sehr umfangreich und detailliert. Wir empfehlen aber bei 5G zusätzlich das Erhebungsmerkmal Frequenzband aufzunehmen (siehe Beilage 3.2).

Einige Begriffe bedürfen einer genaueren Erklärung und Verfeinerung: „versorgbare Anschlüsse” (siehe Beilage 3.1.1), “normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite“
(siehe Beilage 3.1.2) und „Gemeinde“ (siehe Beilage 4.3).Klarstellungen sind auch bei den Begriffen „entbündelte Leitung“, „open Access passiv“, „open Access aktiv“, „virtuelle Entbündelung“, „Bitstrom oder Resale“ von Vorteil (siehe Beilage 4.1. Begriffe für Zugangstechnologie).

Die ZIB speichert schon jetzt und in Zukunft noch viel mehr essentielle Informationen über die Breitbandnetze. Von diesen sollte ein Maximum öffentlich zugänglich sein.

Es ist uns daher ein besonderes Anliegen, dass in der zur ZIB-V oder in einem eigenen Dokument festgelegt wird, wie und in welchem Umfang zusätzliche Erhebungsmerkmale im Breitbandatlas zugänglich gemacht werden sollten (siehe auch Beilage 6. Öffentliche Zugänglichmachung der Informationen).

In der Beilage zu diesem Brief finden Sie unsere Anmerkungen und Vorschläge – Beilage Zum Brief Betr Stn Entwurf ZIB V 2023

Wir ersuchen Sie, uns bei Fragen und Unklarheiten zu kontaktieren und eventuelle Missverständnisse unsererseits aufzuklären.

Liebe Grüße,

DI Heinz Pabisch
Leiter Themenpanel AGGFA