63. Sitzung der aggfa: Präsentation und Diskussion der Umfrage zur neuen DIN 18220 – Nachlese


Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze


Wien & Online

In unserer 63. Sitzung aggfa am 31.01.2024 präsentierten und diskutierten wir die Umfrage zur DIN 18220.

Die Präsentation der Umfrageergebnisse mit allen Kommentaren finden Sie > hier <.

Sie können über den Tonmitschnitt die ganze Sitzung oder Teile davon anhören:

1  Ergebnis der Umfrage

Es gab 68 Rückmeldungen

  • 65 % geben die Meinung von Firmen und Organisationen wider, nur 35 % sind Privatmeinungen.
  • Die Mehrheit, 67 %, glaubt, dass diese Norm auch in Österreich in geeigneter Form Anwendung finden soll. 33 % glauben, dass wir eine solche Norm nicht brauchen oder sind prinzipiell gegen eine Einführung.
  • 65 % meinen, dass die Anwendung dieser Norm in Österreich verpflichtend gelten soll.

Anwendung der Norm in Österreich

Die vielen und oft ausführlichen Kommentare werden am besten in der Rückmeldung der RTR zusammengefasst:

Die Norm soll seitens der zuständigen österreichischen Normungsinstitute (z.B. Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr, Österreichischer Verband für Elektrotechnik usw.) an nationale Gegebenheiten angepasst und ggf. in eine eigene nationale Norm (wie RVS, ÖNORM usw.), eine bestehende wie ÖNORM B 2533 “Koordinierung unterirdischer Einbauten – Planungsrichtlinien” oder eine elektrotechnische Norm gem. Elektrotechnikverordnung 2020 wie z.B. OVE EN 50174-3:2017-12-01 “Informationstechnik – Installation von Kommunikationsverkabelung Teil 3: Installationsplanung und Installationspraktiken im Freien” Eingang finden.

Negative Rückmeldungen

3.1    Es existieren bereits genügend einschlägige Normen

Hier wurde vor allem auf die RVS 03.08.12 und die RVS 03.08.61 der FSV (Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr) Schlitzgräben hingewiesen. Ihre Anwendungsbereiche sind die Herstellung von Schlitzgräben im Bereich des Banketts und als Sonderbaumethode innerhalb der bituminösen Schichten von befestigten Verkehrsflächen.

Die Diskussion ergab:

Die RVS decken nicht das gesamte Spektrum der Anwendungen ab. Insbesondere nicht abgedeckt ist in diesen RVS das Kabelpflugverfahren im Bereich des Banketts oder der Entwässerungsmulden. Eine entsprechende RVS ist allerdings in Ausarbeitung.

Der Einwand, dass bereits einschlägige Normen existieren, kann insofern entkräftet werden, da die Inhalte der RVS in die DIN 18220 übernommen wurden.

3.2    Eine geringe Verlegtiefe sollte nicht durch eine Norm ermöglicht werden

Der Tenor der Rückmeldungen kann wie folgt zusammengefasst werden: Eine geringe Verlegtiefe (Richtung 40 cm oder geringer) ist nicht nachhaltig. Sie ist sehr oft mit der Schaffung einer weiteren Einbaueben über einer bereits bestehenden verbunden, was zu hohen Kosten im Betrieb führt (siehe Folie 17).

Die Diskussion ergab:

Die DIN 18220 geht auf diese Argumente ein und beschreibt mehrfach die Voraussetzungen, unter denen geringe Verlegetiefe nicht empfohlen wird. So wird z. B in Tabelle 3, Matrix zur Eignung der Leitungstrassen (Seite 23 der Norm),   von 6 Entscheidungskriterien bei 4 Entscheidungskriterien die Verlegung in der Fahrbahn nicht empfohlen. Besondere Ausnahmefälle werden extra erwähnt.

Im Übrigen ist in Österreich die Anwendung von Trenching mit geringer Verlegetiefe bereits in der RVS 03.08.61 geregelt. Damit ist die Frage, ob Trenching mit geringer Verlegetiefe zuzulassen ist, obsolet.

Auch auf die Überbauung mit einer weiteren Einbauebene wird in der Norm extra eingegangen. Unter den allgemeinen Grundsätzen für bestehende Straßen und Wege (Seite 9 der Norm) wird angeführt: „Insbesondere muss eine parallele Überbauung von Bestandsleitungen vermieden werden.“

Die  Nachhaltigkeit spielt in dieser Norm eine wichtige Rolle, immer wieder wird auf Maßnahmen zur Erreichung von nachhaltigem Bau hingewiesen. So lautet z. B. der erste Satz des Kapitels 4.2 Einsatzbereiche (Seite 10): „Um den Bestand der Straße und der Glasfasermedien möglichst langfristig und nachhaltig sicherzustellen, spielt die Lage der Glasfasermedien im Straßenquerschnitt eine entscheidende Rolle.“

Verpflichtende Einführung der Norm

Eine Diskussion über die verpflichtende Anwendung kann erst geführt werde, wenn ein für Österreich gültiges Dokument vorliegt.

Warum beschäftigen wir uns mit der DIN 18220?

Es wurde die Grundsatzfrage gestellt: Was ist der Hauptgrund, die treibende Motivation zur Beschäftigung mit dieser Norm? Nach einigen Diskussionen wurde klar: die Norm geht weit über rein technische Spezifikationen hinaus, sondern sie konkretisiert einen umfassenden Prozess für den Bau von Glasfasernetzen, von der Planung bis zur Dokumentation, wobei auf die bautechnischen Grundsätze der Glasfasererrichter und der Straßenverantwortlichen in gleicherweise eingegangen wird. Sie gibt klare Orientierung für alle Marktteilnehmer und ist somit ein umfassendes Regelwerk für den Bau von Glasfasernetzen, dessen Anwendung Planungssicherheit und Rechtssicherheit und damit auch Kosteneinsparung schafft.

Weitere Vorgangsweise

Ein Team bestehend aus Franz Reiterer, Harald Hoffmann, Wolfgang Engstler und Heinz Pabisch geht auf ASI (Austrian Standard International) zu und bespricht die nächsten Schritte.