Stellungnahme zur Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes WEG 2022
CMG AGGFA Begutachtung des Entwurfs der Novelle des Wohnungseigentums-gesetzes WEG 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Action Group Gigabit Fiber Access – AGGFA hat sich an der Begutachtung des Entwurfs der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes WEG-Novelle 2022 beteiligt.
Unsere Stellungnahme konzentriert sich auf die Erweiterung der Liste der „privilegierten“ Änderungen (§ 16 Abs. 5) um die Errichtung von hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen und Zugangspunkten.
Der neue Absatz 5 des § 16 definiert fünf „begünstigungswürdige“ bzw. „privilegierte“ Änderungen, für welche ein vereinfachter Abstimmprozess mit den übrigen Wohnungseigentümern festgelegt wird und damit derzeit bestehende Behinderungen dieses Prozesses abgeschafft werden.
Die 5 „privilegierten“ Änderungen sind:
- Vorrichtung zum Langsamladen eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs,
- Vorrichtungen zur Beschattung,
- Anbringung einer Photovoltaikanlage (Z. b. bei Reihenhaus),
- Einbau von einbruchsicheren Türen,
- behindertengerechte Ausgestaltung eines Wohnungseigentumsobjekts oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft, z.B. rollstuhltauglichen Rampe am Gebäudeeingang
Gemessen an der Bedeutung des FTTH-Ausbaus für Österreich und der Notwendigkeit, alle Maßnahmen zur Kostenreduzierung wahrzunehmen, müsste die Errichtung von hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen und Zugangspunkten unbedingt als 6. „privilegierte“ Änderung in der Novelle Eingang finden.
Unsere Stellungnahme finden Sie auf unserer Webseite und auf der Webseite des Parlaments:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00134/index.shtml#tab-Stellungnahme
Liebe Grüße,
DI Heinz Pabisch
Leiter Themenpanel AGGFA