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Stellungnahme zum Vorschlag der EU –
Gigabit Infrastructure Act

Am 16. Mai wurde die Stellungnahme der CMG/aggfa zum EU-Vorschlag über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Gigabit-Netzen (Gigabit Infrastructure Act – GIA), das Nachfolgedokument zur Broadband Cost Reduction Directive – BCRD, nach Brüssel hochgeladen:

Die Bedeutung von Mitbenutzen vorhandener Infrastrukturen und das Mitverlegen bei Bauvorhaben andere Netzbetreiber als Maßnahmen zur Kostenreduktion waren uns seit Jahren wichtig, und die bisherigen Breitband Richtlinien zur Kostenreduktion von Breitband-Bauvorhaben (BCRD) haben wesentlich das Bewusstsein der Netzbetreiber für die sehr notwendige Kooperationsbereitschaft gestärkt.

Der vorliegende Vorschlag der EU zum Gigabit Infrastructure Act (GIA) ist die konsequente Weiterverfolgung der Breitband Kostensenkungsrichtline und der so notwendigen Maßnahmen zur Reduzierung der Baukosten für einen wirtschaftlichen und beschleunigten Ausbau der Glasfasernetze.

In den GIA begleitenden Dokumenten wird sehr ausführlich analysiert, warum die BCRD bisher nicht die erwarteten Effekte erzielte und wie verschieden, an Umfang und Qualität, die Mitgliedstaaten die Richtlinie umgesetzt haben. Es wird argumentiert, dass eine verbesserte Neuausgabe der Richtlinie wieder die Gefahr in sich birgt, nicht konsequent, mit Ver-zögerungen und zu verschiedenen Zeitpunkten national umgesetzt zu werden.

Das führte zu der Entscheidung, anstelle einer Richtlinie eine Verordnung vorzuschlagen.

Obwohl die Gründe dafür logisch nachvollziehbar sind, haben wir dagegen starke Bedenken. Die Mitgliedstaaten unterscheiden sich bei den Glasfasernetzen in vielerlei Hinsicht sehr stark. Die Versorgung mit Glasfasernetzen hängt nicht nur von einer effizienten Umsetzung der Kostensenkungsrichtlinie ab, sondern auch stark vom Telekommunikationsmarkt und seiner Breitbandversorgung, von der Qualität und Leistungsfähigkeit der Kabel-, Kupfer- und Mobilnetze, von der Strategie der Incumbents, von der Förder-Strategie und, last not least, vom politischen Willen ab. Das heißt, dass der Erfolg der BCRD nicht allein von der Qualität und Geschwindigkeit seiner nationalen Umsetzung, sondern von vielen anderen landesspezifischen Randbedingungen abhängt, und daran wird eine Umwandlung der Richtlinie in eine Direktive wenig ändern.

Der vorliegende Vorschlag, so glauben wir, wird als Richtlinie erfolgreicher sein als eine Direktive. Das vorliegende sehr gute Dokument sollte mit seiner Qualität als Richtlinie überzeugen und nicht als Druckmittel empfunden werden. Es zeichnet sich gegenüber der BCRD durch eine bessere Strukturierung, verständlichere Formulierung und Lesbarkeit aus.

Bei der Begutachtung des GIA haben wir einen besonderen Schwerpunkt auf das auch in Österreich immer stärker auftretende Problem von unfairen Überbauungen gelegt.

In der Beilage finden Sie unsere weitern detaillierten Stellungnahmen.

 

Zur CMG Stellungnahme:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12463-Hochgeschwindigkeits-Breitbanddienste-in-der-EU-Uberprufung-der-Vorschriften/F3418609_de

 

Zum Einsehen aller Rückmeldungen:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12463-Hochgeschwindigkeits-Breitbanddienste-in-der-EU-Uberprufung-der-Vorschriften/feedback_de?p_id=31879640

 

Wir danken allen Beteiligten für Ihre Mithilfe.

 

Liebe Grüße,

DI Heinz Pabisch
Leiter Themenpanel AGGFA