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Stellungnahme zum Entwurf ZIB-V 2023

 

Bereits 2021 hatten wir uns an der damaligen Konsultation beteiligt und auch dieses Mal war es uns wieder ein großes Anliegen eine Stellungnahme zum Entwurf der ZIB-Verordnung 2023 (ZIB – Geografische Erhebungen zur Breitbandversorgung) an die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) zu übermitteln.

Durch die stark ansteigende und stetige Versorgung dieser Datenbank bei der RTR bekommen die darin enthaltenden Daten einen immensen Stellenwert wenn es um die Breitbandverfügbarkeit sowie den -ausbau geht. Die Daten sind die Basis des Breitbandatlas, der die Möglichkeit bietet, Angaben der Infrastrukturanbieter zur Verfügbarkeit von festen und mobilen Breitbandnetzen öffentlich einzusehen.

Daher legten wir bei unserer Begutachtung besonderen Fokus auf den Vorschlag, ein Maximum an Daten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch diesmal war es uns, der Action Group Gigabit Access – AGGFA – von CMG-AE (https://www.cmg-ae.at/) ein Anliegen, an dieser zweiten öffentlichen Konsultation der ZIB-V teilzunehmen.

Seit die Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes zur Einmeldung ihrer Daten verpflichtet sind, ist eine merkliche Verbesserung des Breitbandatlasses zu beobachten. Die Wichtigkeit des Breitbandatlasses und seine immer mehr steigende Bedeutung brauchen wir hier nicht besonders betonen, sie sind außer Zweifel anerkannt.

Daher haben wir bei der Begutachtung unseren Fokus mehr auf die Auswirkungen der ZIB-V auf den Breitbandatlas gelegt.

Im vorliegenden Entwurf stechen wesentliche Verbesserungen hervor: Durch die Erweiterung der Meldepflichtigen auf die Anbieter von Kommunikationsdiensten ist eine zusätzliche Qualitätssteigerung des Breitbandatlasses zu erwarten. Ebenfalls neu ist die Festlegung des Zeitraumes für die Vorausschau auf drei Jahre.

Allerdings kann die Meldung der Plandaten auch mit Nachteilen verbunden sein. So eine Meldung blockiert das betroffene Gebiet für Förderungen. Wenn die geplante Realisierung nicht erfolgt oder wesentlich verzögert wird bleibt das Gebiet ohne Versorgung. Mit dem Erhebungsmerkmal Plandaten sind daher begleitende Kontrollen und Tätigkeiten verbunden. Es ist als mindeste Maßnahme unabdinglich notwendig, dass der neben der rigorosen Überwachung der gemeldeten Termine der Meldepflichtige zur Termineinhaltung genötigt wird und bei weiterer Nichteinhaltung eine Information an die für die Förderkarte zuständige Stelle erfolgt, damit das Gebiet wieder als förderbar erklärt wird. Ein solches Monitoring sollte – wir nehmen an am besten von der RTR – offiziell eingeführt und in der ZIB-V verankert werden.

Die zu berücksichtigen Erhebungsmerkmale sind bereits sehr umfangreich und detailliert. Wir empfehlen aber bei 5G zusätzlich das Erhebungsmerkmal Frequenzband aufzunehmen (siehe Beilage 3.2).

Einige Begriffe bedürfen einer genaueren Erklärung und Verfeinerung: „versorgbare Anschlüsse” (siehe Beilage 3.1.1), “normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite“
(siehe Beilage 3.1.2) und „Gemeinde“ (siehe Beilage 4.3).Klarstellungen sind auch bei den Begriffen „entbündelte Leitung“, „open Access passiv“, „open Access aktiv“, „virtuelle Entbündelung“, „Bitstrom oder Resale“ von Vorteil (siehe Beilage 4.1. Begriffe für Zugangstechnologie).

Die ZIB speichert schon jetzt und in Zukunft noch viel mehr essentielle Informationen über die Breitbandnetze. Von diesen sollte ein Maximum öffentlich zugänglich sein.

Es ist uns daher ein besonderes Anliegen, dass in der zur ZIB-V oder in einem eigenen Dokument festgelegt wird, wie und in welchem Umfang zusätzliche Erhebungsmerkmale im Breitbandatlas zugänglich gemacht werden sollten (siehe auch Beilage 6. Öffentliche Zugänglichmachung der Informationen).

In der Beilage zu diesem Brief finden Sie unsere Anmerkungen und Vorschläge – Beilage Zum Brief Betr Stn Entwurf ZIB V 2023

Wir ersuchen Sie, uns bei Fragen und Unklarheiten zu kontaktieren und eventuelle Missverständnisse unsererseits aufzuklären.

Liebe Grüße,

DI Heinz Pabisch
Leiter Themenpanel AGGFA