CMG Spotlight “NIS-Richtlinie: Umsetzung der Cybersicherheit in Unternehmen”
7.3.2019, 16:00 – 19:00 Uhr
ITSV GmbH, Johann-Böhm Platz 1, 1020 Wien

 

Wir danken unserem Gastgeber:
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Agenda

15.30
Check-In

16.00
Begrüßung
DI Norbert Weidinger, Vorstand CMG, Themenpanel Transformation

16.15
Anforderungen der NIS-Richtlinie: Österreichische Interpretation und Herausforderung für betroffene Unternehmen
Mag. Vinzenz Heußler, LL.M., Cyber Security, GovCERT, NIS-Büro und ZAS, Bundeskanzleramt

16.55
Cyberangriffe – Haftungsrisiken für Unternehmen und deren Repräsentanten
Dr. Axel Thoß, Rechtsanwalt, PwC Legal

17.30
Gemeinsame Pause

18.00
Konkretes Vorgehen bei der Umsetzung des NIS-Gesetzes – ein Bericht aus der Praxis
DI Sandra Heissenberger, Chief Information Security Officer, MD-OS, Magistrat der Stadt Wien

18.40
Gemeinsame Diskussion mit allen Referenten

19.00
Gemütlicher Ausklang & Networking

19.30
Ende des Spotlights

Call for Papers


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder der CMG!

Die Europäische Kommission hat die Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) publiziert. Die Umsetzung in nationales Recht sollte bis zum Mai 2018 erfolgt sein. Das NIS-Gesetz wird voraussichtlich im 1. Quartal 2019 in Kraft treten. Dabei sollten u.a. Unternehmen, die Betreiber wesentlicher Dienste sind bzw. digitale Diensteanbieter ab einer definierten Größe adäquate Sicherheitsmaßnahmen einführen. dabei besteht die Verpflichtung zur Meldung von Sicherheitsvorfällen auf die kritische Infrastruktur. Darüber hinaus sind nationale NIS- Behörden einzurichten.

Wo und wie findet diese NIS-Richtlinie ihre Anwendung? Für Unternehmen ist das Funktionieren z.B. der Stromversorgung, des Flug- und Straßenverkehrs oder der Gesundheitsversorgung essentiell. Angriffe auf die IKT Systeme können zu massiven und längerfristigen Beeinträchtigungen führen. Online – Marktplätze oder Suchmaschinen legen Unternehmen lahm. Unternehmen speichern Daten digital ab – egal ob lokal oder in der Cloud: ein Cyberangriff kann jedenfalls massive Schäden anrichten.

Diese und weitere Themen zur NIS-Richtlinie stehen im Fokus dieses CMG Spotlights. Wir bitten Sie um die Einreichung Ihrer Vorträge zu folgenden Themen:

  • Ziele und Vorgaben des Gesetzgebers zur Cybersicherheit – Status Quo in Österreich
  • Aufgaben und Verantwortung von Unternehmen
  • Prävention von Sicherheitsvorfällen (Digitale Dienste: Online Marktplatz, Online Suchmaschine, Cloud-Computing Dienste, uvm)
  • Haftungsfragen, Erfüllung der Nachweispflicht
  • Professionelle Abwehr von Attacken: organisatorische und technische Maßnahmen
  • „Governance“ der NIS-Richtlinie
  • Cyber Security & Cyber Defense
  • Wie erfolgt die verpflichtende Meldung bei Störfällen? Umgang mit Behörden
  • Interne Kontrollsysteme und Managementsysteme
  • Beispiele aus der Praxis

Zeitplan:

 

Wir laden Sie ein, Ihren Vortrag zum CMG Spotlight “NIS-Richtlinie: Umsetzung der Cybersicherheit in Unternehmen” einzureichen – mit folgendem Zeitplan:

bis zum 30. Jänner 2019

  • Bitte senden Sie uns eine kurze inhaltliche Zusammenfassung in 3-5 Zeilen und ein kurzes berufliches Profil (max. 3 Zeilen). Ihre Präsentation dauert inkl. Diskussion 30 Minuten. (max. 20 Folien). Sie erfahren unmittelbar nach dem 30.1., ob Ihr eingereichter Beitrag im Programm berücksichtigt wird.

bis zum 4. März 2019 schicken Sie uns bitte

  • Ihre Präsentation, die im Internet den Teilnehmern zum Download zur Verfügung gestellt wird.

Wir freuen uns auf Ihre Beiträge bzw. auf die Einreichung Ihrer Vorträge.


Kontakt und Rückfragen:
Mag. Irmgard Kollmann, Confero GmbH, Prinz Eugen Straße 70/Stiege 2, 1040 Wien
irmgard.kollmann@confero.at
Tel: 01-7189476-33 oder 0664-5567501