Großes Interesse an Webinar zum Thema digitale Barrierefreiheit und dem European Accessibility Act
In Kooperation mit der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs fand am 26. November 2024 das CMG Webinar „European Accessibility Act – was ist ab Juni 2025 zu beachten?“ statt. Die Veranstaltung bot einen Überblick über digitale Barrierefreiheit und die damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen.
Ein Schwerpunkt lag dabei auf den rechtlichen Rahmenbedingungen: Welche Gesetze und Standards existieren, um die Barrierefreiheit im Internet sicherzustellen? Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten einen Einblick in Vorschriften, die Unternehmen verpflichten, ihre digitalen Angebote inklusiv zu gestalten. Neben den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) ging Mag. Klaus HÖCKNER, Vorstandsmitglied der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen, besonders auf das neue Gesetz ein, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Dieses Gesetz stellt verschärfte Anforderungen an Unternehmen, ihre digitalen Plattformen barrierefrei zu gestalten und könnte viele Anpassungen notwendig machen.
Darüber hinaus wurde praxisnah erklärt, wie diese Standards eingehalten werden können. Werner ROSENBERGER, MSc, Projektverantwortlicher für das Web Accessibility Certificate (WACA), das gemeinsam mit der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, der JKU Linz und einem interdisziplinären Beirat entwickelt wurde, erläuterte, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten und zukünftige gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Dabei standen nicht nur technische Anpassungen im Fokus, sondern auch strategische Ansätze, um langfristig eine barrierefreie Nutzererfahrung sicherzustellen.
Präsentationen als Download:
00 European Accessibility Act Einleitung Schuster 20241126
01_European Accessibility Act_Höckner und Rosenberger_20241126