Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat die Entscheidung der Telekom-Control-Kommission (TKK) aus dem Jahr 2022 aufgehoben, in der festgestellt wurde, „dass der Markt für den Zugang zu festen Teilnehmeranschlüssen für die sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant ist“. Damit wurde seinerzeit die A1 aus der Regulierung des Massenmarktes entlassen.

 

Das BVwG kritisiert insbesondere, dass der Drei-Kriterien-Test nicht korrekt durchgeführt und nicht ausreichend Tatsachen erhoben wurden. Die Bewertung der TKK, dass eine Regulierungsbedürftigkeit nicht mehr gegeben sei, habe daher keine Grundlage. Außerdem sei die TKK selbst zu aktiv gewesen beim Abschluss der Verträge zwischen A1 und anderen Telekommunikationsunternehmen, weshalb die bestehenden Verträge nicht als Beleg angesehen werden könnten, dass die Verträge durch das freie Spiel der Kräfte im Markt zustandegekommen sind.

 

Die Angelegenheit wurde an die Telekom-Control-Kommission zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Allerdings ist nun auch ein Zug zur nächsten Instanz (Verwaltungsgerichtshof) zulässig.

 

Hier der Link zur Pressemitteilung des Gerichts: https://www.bvwg.gv.at/Aktuelles/Publikationen-des-BVwG/Ausgew-hlte-Entscheidungen-des-Bundesverwaltungsgerichts/BVwG-hebt-Deregulierung-des-Netzinfrastruktur-Zugangs-betreffend-feste-Teilnehmeranschl-sse-auf.html

 

Konsequenzen der Entscheidung:

  • Bestehende Verträge zwischen A1 und anderen Telekommunikationsunternehmen sind in ihrer Gültigkeit nicht beeinträchtigt.
  • Falls die TKK aber bei der neuerlichen Befassung zum Schluss kommt, dass die A1 weiterhin regulierungsbedürftig ist, ist eine Vorab-Regulierung wieder einzuführen.
  • Dies hat gravierende Auswirkungen auch auf die Kupfer-Glas-Migration, weil ein reguliertes Unternehmen ja gezwungen werden kann, sein Kupfernetz abzuschalten. Dies wiederum wäre aus Sicht der Glasfaserausbauer durchaus positiv.

 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Mit freundlichen Grüßen,

Wie können Webseiten barrierefrei gestaltet werden, welche Gesetze und Standards sind für Unternehmen einzuhalten? Das erläuterten unsere Experten am 26.11.2024 im Webinar „European Accessibility Act – was ist ab Juni 2025 zu beachten?“.

Europas führender Darknet-Ermittler, Andreas Dengg, sowie der Cybersecurity Experte Rainer Witzgall führen Sie durch die technischen Grundlagen des Tor-Netzwerks und beleuchtet kriminelle Aktivitäten, die im Verborgenen gedeihen. Erfahren Sie, wie diese dunkle Seite des Internets funktioniert und welche Risiken sie für Unternehmen und Einzelpersonen birgt.

Höhepunkt unserer Veranstaltung ist ein Live-Einstieg in einen Darknet-Marktplatz. Hier werden wir gemeinsam das komplexe Wirtschaftssystem dieser Märkte analysieren und Parallelen zu legalen Handelsplattformen wie Amazon ziehen.

Darüber hinaus wagen wir einen praktischen Versuch und kaufen 1 Kilogramm Kokain. Darknet-Marktplätze bieten eine Vielzahl an illegalen Gütern und gestohlenen Informationen. Unser Versuch dient natürlich nur zu Demonstrationszwecken. Die Exkursion hilft ein Bewusstsein für die Bedrohungen zu schaffen, denen Ihr Unternehmen möglicherweise ausgesetzt ist. Wir prüfen auf Wunsch sogar, ob Ihr Unternehmen auf einer Liste für bevorstehende Ransomware-Angriffe steht und suchen nach bisher unentdeckten Sicherheitslücken.

Diese Exkursion ist eine einmalige Gelegenheit, tiefere Einblicke in die hochprofitablen Geschäftsmodelle von Cyberkriminellen zu gewinnen und besser zu verstehen, wie diese Strukturen funktionieren.

Begleiten Sie uns auf dieser aufschlussreichen Reise ins Dunkel des Internets – eine Chance, sich mit dem nötigen Wissen zu wappnen und Ihre Cyber-Sicherheitsstrategie zu stärken.

Weitere Informationen und Anmeldung auf unserer Eventseite: Exkursion ins Darknet: Wir kaufen 1 Kilo Kokain

Der Gewinner in der Priorisierungsklasse „Gute Idee!“ ist die Schulung von Phishing-Angriffen, optimal in Kombination mit simulierten Phishing-E-Mail Kampagnen. Zuverlässige Quellen behaupten, dass rd. 80% aller Cyberangriffe mit einer erfolgreichen Phishing-Attacke gestartet werden und dann der Hacker beginnt den PC und dann das Netzwerk zu übernehmen.  Erklären Sie Ihren MitarbeiterInnen E-Mails sorgfältig zu prüfen, bei Aufforderungen mit Zeitdruck doppelt nachzudenken und alle Links durch Mouse-Over zu lesen, bevor man unbedacht Zugangsdaten oder Informationen preisgibt.

Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.

 

Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Bitte geben Sie unten das Passwort ein, um ihn anzeigen zu können.

Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Bitte geben Sie unten das Passwort ein, um ihn anzeigen zu können.