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Aufhebung der Deregulierung des Festnetzes – Was bedeutet das?

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat die Entscheidung der Telekom-Control-Kommission (TKK) aus dem Jahr 2022 aufgehoben, in der festgestellt wurde, „dass der Markt für den Zugang zu festen Teilnehmeranschlüssen für die sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant ist“. Damit wurde seinerzeit die A1 aus der Regulierung des Massenmarktes entlassen.

 

Das BVwG kritisiert insbesondere, dass der Drei-Kriterien-Test nicht korrekt durchgeführt und nicht ausreichend Tatsachen erhoben wurden. Die Bewertung der TKK, dass eine Regulierungsbedürftigkeit nicht mehr gegeben sei, habe daher keine Grundlage. Außerdem sei die TKK selbst zu aktiv gewesen beim Abschluss der Verträge zwischen A1 und anderen Telekommunikationsunternehmen, weshalb die bestehenden Verträge nicht als Beleg angesehen werden könnten, dass die Verträge durch das freie Spiel der Kräfte im Markt zustandegekommen sind.

 

Die Angelegenheit wurde an die Telekom-Control-Kommission zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Allerdings ist nun auch ein Zug zur nächsten Instanz (Verwaltungsgerichtshof) zulässig.

 

Hier der Link zur Pressemitteilung des Gerichts: https://www.bvwg.gv.at/Aktuelles/Publikationen-des-BVwG/Ausgew-hlte-Entscheidungen-des-Bundesverwaltungsgerichts/BVwG-hebt-Deregulierung-des-Netzinfrastruktur-Zugangs-betreffend-feste-Teilnehmeranschl-sse-auf.html

 

Konsequenzen der Entscheidung:

  • Bestehende Verträge zwischen A1 und anderen Telekommunikationsunternehmen sind in ihrer Gültigkeit nicht beeinträchtigt.
  • Falls die TKK aber bei der neuerlichen Befassung zum Schluss kommt, dass die A1 weiterhin regulierungsbedürftig ist, ist eine Vorab-Regulierung wieder einzuführen.
  • Dies hat gravierende Auswirkungen auch auf die Kupfer-Glas-Migration, weil ein reguliertes Unternehmen ja gezwungen werden kann, sein Kupfernetz abzuschalten. Dies wiederum wäre aus Sicht der Glasfaserausbauer durchaus positiv.

 

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