65. Sitzung der aggfa: Preview 2025


Wien & Online

In unserer 65. Sitzung aggfa am 14.01.2025 wurde der neue stellvertretende Leiter vorgestellt, der mit frischen Impulsen die Gründung einer Arbeitsgruppe zum Thema „Glasfaser als Sensor“ ankündigte. Darüber hinaus gab es einen informativen Einblick in die Neufassung des Gestattungsvertrages im Kontext der DIN 18220, einschließlich dessen Zweck und Anwendungsbereiche. Den Abschluss bildete ein spannender Ausblick auf die für 2025 geplanten Events und Seminare.

Peter Sklenar ist neues Mitglied des erweiterten Vorstandes

Mit großer Freude begrüßten wir Peter Sklenar als neues Vorstandsmitglied: mit seinen Funktionen als stellvertretender Leiter aggfa und Leiter der neuen aggfa-Arbeitsgruppe „Glasfaser als Sensor“ ist er eine wesentliche Stütze unseres Teams.

Herr Sklenar ist seit fast 20 Jahren im Bereich Infrastruktur für Telematik tätig und hat in dieser Zeit umfassende Expertise entwickelt, die nun die CMG-AE bereichern wird. Vor fünf Jahren gründete er sein eigenes Unternehmen – Bearded Telematics, das sich auf Fachwissen in den Bereichen Cybersicherheit, Telematik und optische Netze spezialisiert hat.

Gründung der neuen aggfa-Arbeitsgruppe „Glasfaser als Sensor“ bei CMG

Im Anschluss an unsere erste Beschäftigung mit dem Thema „Glasfaser als Sensor“ bei der Tagung am 5. September 2024 wurde nun die aggfa-Arbeitsgruppe „Glasfaser als Sensor“ ins Leben gerufen, deren Leitung Peter Sklenar übernommen hat.

Eine kurze Einführung in die Ziele der Arbeitsgruppe sowie ein Aufruf zur Mitarbeit für alle Interessierten finden Sie in der Präsentation von Peter Sklenar.

Mail: peter.sklenar@bdtcs.net

LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/peter-sklenar-bdtcs/

Update zur DIN 18220

In vorangegangenen aggfa-Arbeitsgruppen-Sitzungen (18.10.2023 und 31.1.2024) haben wir die neue Deutsche Industrienorm „DIN 18220 Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze“ vorgestellt und die Ergebnisse einer von CMG gemeinsam mit dem VAT durchgeführten Umfrage präsentiert. Die Hauptfrage lautete: „Glauben Sie, dass diese Norm auch in Österreich in geeigneter Form, z. B als ÖNORM, Anwendung finden sollte?“

Es gab 68 Rückmeldungen

  • Die Mehrheit, 67 %, glaubt, dass diese Norm auch in Österreich in geeigneter Form Anwendung finden soll. 33 % glauben, dass wir eine solche Norm nicht brauchen oder sind prinzipiell gegen eine Einführung.
  • 65 % meinen, dass die Anwendung dieser Norm in Österreich verpflichtend gelten soll.

Der Tenor der negativen Rückmeldungen war, dass schon alle Inhalte der DIN 18220 in den von der FSV (Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr https://www.fsv.at/cms/start.aspx) herausgegeben Richtlinien (RVS) enthalten seien und sich daher eine Anwendung der DIN 18220 in Österreich erübrigt. Unsere Arbeitsgruppe konnte sich den negativen Meinungen nicht anschließen, da sich eben nicht ALLE Aspekte der DIN 18220 in den RVS wiederfinden: Vor allem die Beschreibung der Prozesse sowie die Bedingungen für die optimale Anwendung der verschiedenen Grabungsverfahren fehlen, obwohl sie für ein einheitliches Planen und Bauen eine wichtige Grundlage darstellen und Rechtssicherheit zwischen den Straßenverantwortlichen, Wegeerhaltern (z. B. Gemeinden) und Glasfasernetzerrichtern gewährleisten. Mehr: Resümee der 63. Sitzung aggfa am 31.1.2024)

Wolfgang Engstler berichtete, wie wir auf Grund des Beschlusses der 63. Sitzung aggfa Kontakte mit Normungsstellen aufgenommen, aber in der Umsetzung nicht wirklich weitergekommen sind.

Wir erkannten, dass nur eine Versachlichung der Diskussion mit Hilfe einer unabhängigen Studie über die Unterschiede zwischen der DIN 18220 und den verschiedenen RVS weiterführend wäre.

CMG hat daher in Abstimmung mit dem VAT beschlossen, das Institut für Verkehrswissenschaften – Forschungsbereich Straßenwesen der TU Wien mit einer solchen Studie zu beauftragen.

Brief des Amtes der steiermärkischen Landesregierung über Glasfaserausbau –Gemeindestraßennetz – Gestattungsvertrag

Noch weit vor der Erstellung der DIN 18220 in Deutschland ergaben sich auch in Österreich immer wieder Diskussionen über Qualitätsprobleme beim Breitbandausbau entlang öffentlicher Straßen zwischen den Gemeinden und den jeweiligen Netzerrichtern.

Um solchen Diskussionen vorzubeugen, erging im November 2024 an alle Gemeinden ein Brief des Amtes der steiermärkischen Landesregierung über Glasfaserausbau – Gemeindestraßennetz, der den Sachverhalt beschreibt und vor allem die Einhaltung der RVS sowie der dazugehörigen ÖNORMen zwingend fordert.

Zwei Beilagen ergänzen diesen Brief: Ein Informationsblatt (Straßengrenzen – Straßendefinition) und die Vorlage über einen Gestattungsvertrag.

Den Brief mit Beilagen finden Sie hier:

Schreiben An Gemeinden Glasfaserausbau 15.11.2024

Gestattungsvertrag(Muster Steiermark 20240617)

Dieser Brief bildet die Basis für die Präsentation von Armin Schlachter (Amt der Steiermärkischen Landesregierung), in der er die Gründe für dieses Schreiben und die Notwendigkeit für den Abschluss eines Gestattungsvertrages erklärt: „FTTH Netz – Leitungsverlegung entlang von öffentlichen Straßen – Erfahrungen und Negativbeispiele“

Ein Gestattungsvertrag (bzw. Kooperationsvereinbarung, Sondernutzungsvertrag, etc..) ist eine Vereinbarung über die Ausübung von Leitungsrechten bei ländlichen Wegen nach dem TKG 2021 zwischen Gemeinde und Netzerrichter.


Die wichtigsten Erkenntnisse sind folgende:

Was genau ist der Gestattungsvertrag

Er legt die rechtlichen und technischen Regeln für den Straßenerhalter und Netzbereiber fest. Da bisher so viele unterschiedliche Formulierungen des Vertrages existierten wird er nun einheitlich für ganz Österreich für alle Gemeinden zugänglich vorliegen.

Warum wurde er geschaffen?

Damit eine einheitliche Regelung für ganz Österreich vorliegt

Ist sein Abschluss verpflichtend?

Für geförderte Projekte ist sein Abschluss verpflichtend. Für alle anderen Projekte dient er zum Schutz der Gemeinden und Wegeerhaltern vor hohen Kosten für Reparaturen von durch mangelhafte Ausführung entstandenen Schäden an den Straßen, insbesondere an der Asphaltoberfläche, wodurch eine hohe Motivation der Gemeinden zum Abschluss des Vertrages entsteht.

Erfreulich ist, dass die DIN 18220 in diesem Gestattungsvertrag bereits Eingang gefunden hat. In Punkt 4. Nutzungsbedingungen steht: „…..Für das Trenching-, Fräs- und Pfugverfahren ist – bis die österreichische Norm in Geltung ist – die deutsche DIN 18220 anzuwenden…..“

Die Beantwortung dieser Fragen ist eminent wichtig für die Gemeinden und alle Netzerrichter.

Ausblick auf geplante Events und Seminare

Erster Einblick in die für 2025 geplanten Events und Termine; u.a.:

  • 2.4.2025: Das neue CMG Academy Seminar ESG in Grundzügen setzt unsere Tätigkeiten im Zusammenhang mit den nachhaltigen ESG (Environmental, Social and Governance) Regelungen fort. Auch diese betreffen kleine KMU.
  • 29.4.2025: Exkursion Glasfaser als Sensor in der Steiermark
  • 16.9.2025 Wirtschaftskammer Österreich (WKO) Operators Day: Virtualisierung (SDH) und KI verändern die bisherigen Vorgangsweisen beim Betrieb von Glasfasernetzen und betreffen auch kleine KMU.
  • Sitzung aggfa Digital Networks Act (DNA): Im Jahr 2025 wird von der Kommission zur Umsetzung des White Paper der DNA erarbeitet, den wir analysieren und kommentieren wollen.

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Engagement

und freuen uns darauf, Sie bei zukünftigen Veranstaltungen wieder begrüßen zu dürfen

Sie können über den Tonmitschnitt die ganze Sitzung oder Teile davon anhören: